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Paket beim Zoll: Dauer, Kosten und Fake-SMS erkennen

12 Min. Lesezeit

„Paket beim Zoll“ heißt meistens: Dein Paket steckt in der ganz normalen Einfuhrkontrolle für Waren aus dem Ausland. Beschlagnahmt ist es deshalb nicht. Bleibt es dort hängen, wartet der Paketdienst oft darauf, dass du Einfuhrabgaben zahlst oder eine Rechnung nachreichst. Schau auf der Website oder in der App des Paketdienstes nach, nie über einen Link aus einer SMS.

Was bedeutet „Paket beim Zoll“?

Jedes Paket, das eine Zollgrenze überquert, wird beim Zoll angemeldet, meist vom Paketdienst selbst. In Deutschland und Österreich betrifft das Sendungen von außerhalb der EU. In der Schweiz melden laut dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Post oder ein anderer Paketdienst jede Sendung aus dem Ausland an.

Der Zoll prüft die Angaben zu Inhalt und Wert, kann das Paket ansehen, berechnet die Abgaben und gibt es dann frei. Die Paketdienste nennen diese Phase unterschiedlich:

StatusBedeutung
Der Zollabfertigungsprozess für den Import ins Zielland/Zielgebiet wurde begonnen. (DHL)Die Verzollung läuft. Je nach Unterlagen kann das einige Werktage dauern
Die Sendung wurde dem Zoll übergeben. Ein Schreiben mit Ihren Zollinformationen ist auf dem Weg zu Ihnen. (DHL)Das Paket geht an das für dich zuständige Zollamt, ein Brief mit den Infos zur Abholung ist unterwegs
Zollhindernis (Österreichische Post)Für die Verzollung fehlen Unterlagen, die du nachreichen sollst
Die Sendung wurde an den Zoll übergeben (Schweizerische Post)Der Zoll kontrolliert das Paket an der Grenze. Zugestellt wird nach der Freigabe
Im Postverzollungsprozess (Schweizerische Post)Das Paket ist in der Postverzollung

Nichts davon heißt beschlagnahmt. Das BAZG schreibt, dass Dem Zoll übergeben und Vom Zoll einbehalten meist die übliche Verzollung durch den Paketdienst meinen. Und was der deutsche Zoll wirklich von dir will, kommt per Brief: Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen verschickt er nur mit der Briefpost.

Paket hängt im Zoll fest: was tun?

Oft gar nichts. So findest du es heraus:

  1. Sendungsverfolgung des Paketdienstes öffnenTipp die Adresse selbst ein oder öffne seine App, nie einen Link aus einer SMS oder E-Mail.
  2. Auf eine Aufforderung achtenEin Zollhindernis, ein Brief, eine Zahlungsaufforderung oder eine Bitte um Unterlagen heißt: Das Paket wartet auf dich. Sonst ist noch nichts zu tun.
  3. Tun, was verlangt wirdZahl an der Tür, in der Filiale oder auf der Seite des Paketdienstes, oder reich die Rechnung oder Bestellbestätigung nach, die er sehen will.
  4. Erst den Paketdienst, dann den Händler fragenHängt es weiter? Das BAZG schickt dich bei Dem Zoll übergeben zum Paketdienst, nicht zum Zoll. Fehlen Unterlagen vom Absender, kann nur der Händler sie liefern.

Wie erreiche ich den Zoll wegen eines Pakets?

Meist gar nicht: Fang beim Paketdienst an (Schritt 4). DHL bittet dich, während der Zollabfertigung nicht den deutschen Zoll zu kontaktieren, denn dort liegt dein Paket in der Regel nicht. Erst wenn die Deutsche Post dir schreibt, dass es bei einem Zollamt liegt, ist der Zoll dran. Zeigt DHL Die Sendung wurde dem Zoll übergeben… und ist der Brief nach zwei Werktagen nicht da, meldest du dich am dritten beim DHL-Kundenservice. Mit dem Brief und der Rechnung oder einem Zahlungsbeleg (etwa von PayPal) holst du das Paket beim Zollamt ab. Du kannst es auch bis 150 € über das Zoll-Portal selbst anmelden (IPK), die „Postabfertigung von zu Hause“ nutzen, bei der du nicht persönlich hinmusst, oder die Annahme verweigern.

In Österreich reichst du fehlende Unterlagen bei der Post ein, in der Sendungsverfolgung unter „Zollhindernis bearbeiten“, per E-Mail oder per Brief. Persönlich abholen kannst du das Paket dort nicht. In der Schweiz brauchst du das BAZG nur, wenn dein Paket „blockiert durch den Zoll“ ist: Dann fragst du den Paketdienst nach der Nummer der Zollanmeldung (sie beginnt mit 18CHEI000) und nach der Zollstelle.

Wie lange bleibt ein Paket beim Zoll?

Eine feste Dauer verspricht niemand. Die Schweizerische Post nennt „drei bis vier Arbeitstage“, wenn alle Angaben vollständig und korrekt sind. DHL schreibt, die Abfertigung könne je nach Unterlagen einige Werktage dauern, und die Österreichische Post, die Anmeldung beim Zoll könne „einige Tage“ brauchen.

Ein Paket bleibt länger liegen, wenn:

  • elektronische Daten fehlen oder der Absender Unterlagen wie die Rechnung oder eine vollständige Zollinhaltserklärung nachreichen muss (DHL);
  • der Zoll das Paket begutachtet (DHL) oder den Wert prüft und einen Beleg wie Rechnung, Bestellbestätigung oder Zahlungsnachweis sehen will (Österreichische Post, Schweizerische Post);
  • die Deutsche Post das Paket an ein Zollamt weitergeleitet hat, weil noch Fragen zu klären sind: Dort wartet es auf dich (Zoll);
  • die Ware beschränkt oder verboten ist, etwa Heilmittel, Waffen oder Markenfälschungen (BAZG).

Lass es nicht zu lange liegen:

LandFristen
DeutschlandBeim Zollamt liegen Pakete 9 Tage (Briefe und Päckchen bis 2 kg: 7 Tage), gezählt ab Übergabe ans Zollamt, also womöglich schon, bevor dein Brief ankommt. Danach gehen sie an den Absender zurück. Gegen Lagergeld kannst du beim Zollamt eine Verlängerung beantragen: ab dem 10. Lagertag 5 €, plus 0,50 € für jeden weiteren Tag
ÖsterreichBis zu dem Datum in der Benachrichtigung über das Zollhindernis. Danach geht das Paket zurück, wird vernichtet oder der Zollbehörde übergeben
SchweizAntwortest du auf eine Wertabklärung nicht innerhalb von 3 Werktagen, kostet sie CHF 20.–. Online zahlen kannst du 20 Tage lang, danach kommt eine Mahnung mit QR-Rechnung

Keine Lust, ständig neu zu laden? Füge die Sendungsnummer in Peek ein: Dort wird sie tagsüber bis zu alle 10 Minuten geprüft, und du bekommst eine Meldung, sobald sich der Status ändert. Die Abgaben zahlen oder den Zoll beschleunigen kann Peek allerdings nicht. Tut sich lange nichts und kommt keine Aufforderung, lies, warum sich die Sendungsverfolgung nicht aktualisiert.

Wie lange dauert es nach der Verzollung?

Zeigt DHL Der Zollabfertigungsprozess für den Import ins Zielland/Zielgebiet wurde abgeschlossen., ist das Paket verzollt und geht in die Importbearbeitung. DHL schreibt dazu: „Ihre Sendung kommt bald an.“ Bei der Schweizerischen Post heißt Vom Schweizer Zoll freigegeben, dass die Verzollung fertig ist und das Paket an die Zustellung im Inland geht. Was die Scans danach bedeuten, steht in Sendungsstatus erklärt.

Warum muss ich Zollgebühren zahlen?

Meist, weil Steuer oder Zoll auf Waren aus dem Ausland nicht schon an der Kasse bezahlt wurden. Dann legt der Paketdienst sie beim Zoll aus und holt sie sich von dir zurück, oft mit einer eigenen Gebühr obendrauf. Der deutsche Zoll schreibt dazu: „Bei der Auslieferung des Pakets stellt der Paketdienstleister Ihnen die verauslagten Einfuhrabgaben in Rechnung.“ Die Rechnung hat bis zu drei Teile:

  1. Einfuhrumsatzsteuer (in der Schweiz MWST): 19 % oder 7 % in Deutschland, in der Regel 20 % in Österreich, 8,1 % oder 2,6 % in der Schweiz. Sie geht an den Staat.
  2. Zoll auf die Ware, ebenfalls für den Staat. In der EU sind das bei Online-Bestellungen bis 150 € pauschal 3 € pro Ware. In der Schweiz zählt das Bruttogewicht, oft sind es weniger als CHF 1.– pro Kilo.
  3. Die Gebühr des Paketdienstes für die Verzollung: ein Entgelt, keine Steuer. Der deutsche Zoll nennt sie „Servicepauschale“. Das BAZG schreibt über diese Gebühren: „Vielfach werden sie ‚Verzollungskosten‘ genannt, das BAZG hat jedoch keinen Einfluss darauf.“

Wo du zahlst, hängt von der Kasse ab:

  1. KasseSteuer, manchmal auch Zoll, ist bezahlt, wenn der Shop sie kassiert
  2. FlugReist mit seiner Zollanmeldung
  3. ZollPrüft das Paket und will vielleicht eine Rechnung sehen
  4. PaketdienstStellt dir Offenes in Rechnung, plus eigene Gebühr
  5. DuZugestellt, sobald alles bezahlt ist
LandNichts an der Tür, wennSonst zahlst du
Deutschlandder Shop die Steuer an der Kasse kassiert hat (IOSS) oder ein Geschenk von privat an privat bis 45 € kommt (Käufe über Auktionsplattformen und Tauschgeschäfte zählen nicht)Einfuhrumsatzsteuer und Zoll. Die Deutsche Post verlangt 7,50 € Auslagepauschale, aber nur, wenn Abgaben fällig sind. Andere Paketdienste berechnen ihre eigene Servicepauschale
Österreichder Shop die österreichische Umsatzsteuer schon berechnet hat (IOSS): Die Post verlangt dann bis 150 € weder Einfuhrumsatzsteuer noch Importtarif20 % Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Cent und Zoll, plus Importtarif der Post für Pakete bis 10 kg: 6 € bis 150 € Warenwert, 12 € bis 1.000 €, 36 € darüber (über 10 kg: 7,20 €, 14,40 €, 43,20 €). Auch für abgabenfreie Geschenke bis 45 € verlangt die Post 6 €. Muss sie dich wegen Unterlagen kontaktieren, kommen 28,80 € Bearbeitungs- und Lagerentgelt dazu (über 10 kg: 34,56 €). Bestätigen deine Unterlagen den ursprünglich angegebenen Wert, entfällt es
SchweizZoll und MWST je höchstens CHF 5.– betragen (Bemessungsgrundlage bei 8,1 %: CHF 62.–, bei 2,6 %: CHF 193.–) oder ein privates Geschenk bis CHF 100.– kommt (außer Alkohol und Tabak)MWST und Zoll, plus Verzollungspreis der Post: Grundpreis CHF 13.– (aus der EU) oder CHF 16.– (übrige Länder) plus 3 % des Warenwerts, zusammen höchstens CHF 70.–, ohne MWST. Zahlst du online, sind es CHF 1.50 weniger

Was „3 Euro pro Ware“ heißt

Seit 1. Juli 2026 sind Online-Bestellungen bis 150 € in der EU nicht mehr zollfrei. Stattdessen kostet jede Ware 3 € Zoll, wobei der Zoll mit „Ware“ eine Position der Zollanmeldung meint, also eine Warenart:

  • 4 Paar Socken: 3 € (Zoll);
  • 4 Paar Socken, ein Plüschtier und ein Ladekabel: 9 € (Zoll);
  • 2 Paar Sportschuhe, 5 T-Shirts und 2 Blusen: 9 € (österreichisches Finanzministerium, BMF).

Ab 1. November 2026 erhebt die EU laut EU-Kommission bei Online-Bestellungen außerdem eine Bearbeitungsgebühr von 2 € pro Ware, bei jedem Warenwert. Für Socken, Plüschtier und Ladekabel wären das dann 15 €. Die Einfuhrumsatzsteuer kommt jeweils obendrauf. Über 150 € gelten die normalen Zollsätze, laut BMF zwischen 0 und 17 %. Für die Schweiz gilt beides nicht.

Muss ich bei Temu oder Shein Zoll zahlen?

Das hängt von deinem Land und von der Kasse ab:

  • Deutschland: Die 3 € Zoll bei Online-Bestellungen bis 150 € zahlst du laut DHL „in der Regel nicht bei der Zustellung“, sondern meist schon beim Kauf. Mit IOSS ist auch die Einfuhrumsatzsteuer im Preis.
  • Österreich: Hat die Kasse die österreichische Umsatzsteuer berechnet (IOSS), fallen laut Post bis 150 € weder Einfuhrumsatzsteuer noch Importtarif an. Die 3 € Zoll gelten laut BMF aber auch für IOSS-Pakete.
  • Schweiz: Versandhändler (seit 2019) und Plattformen (seit 2025) mit mindestens CHF 100'000 Umsatz aus Kleinsendungen sind in der Schweiz selbst mehrwertsteuerpflichtig. Laut BAZG unterliegen dann auch ihre Lieferungen aus dem Ausland der Schweizer MWST, selbst kleine. Bei anderen Shops werden Abgaben bis CHF 5.– nicht erhoben.

Wie solche Bestellungen reisen, steht in Paket aus China verfolgen.

Ist die Zoll-SMS echt oder Fake?

Manche echten Aufforderungen kommen per SMS oder E-Mail, aber die Regeln der Paketdienste entlarven die meisten Fakes:

PaketdienstSo sehen echte Nachrichten aus
DHL, Deutsche PostDHL fragt per SMS nie nach persönlichen Daten und fordert nie zur Zahlung auf. Abgaben zahlst du bar an der Tür oder in der Filiale. Muss ein Paket zum Zollamt, kommt ein Brief, keine SMS
Österreichische PostEin Zollhindernis meldet sie per Brief, E-Mail oder in der Post App. Ihre Web- und E-Mail-Adressen enden immer auf post.at
Schweizerische PostBist du bei „Meine Sendungen“ registriert, kommt ein Zahlungslink per SMS oder E-Mail. Nach Passwörtern, SMS-Codes oder vollständigen Kartendaten fragt sie nie, und ihre Adressen sind post.ch, poste.ch, posta.ch, swisspost.ch und swisspost.com

Unter den Fake-SMS, die die Verbraucherzentrale zeigt, sind kleine Beträge wie „Zollgebühren (0,99€)“. Die Behörden warnen ebenfalls:

  • Der Zoll (Deutschland) schickt Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen nie per Telefon, E-Mail, SMS oder Messenger. Echte Bescheide sind auf Deutsch und nennen Name und Telefonnummer der Person, die sie bearbeitet. Gezahlt wird nur auf Konten der Bundeskasse bei der Bundesbank (IBAN mit DE), nie über einen Link, in Kryptowährung oder über einen Prepaid-Zahlungsdienst.
  • Das Finanzministerium (BMF) in Österreich warnt vor Betrügern, die sich etwa als Zollamt Österreich ausgeben. Echte Bescheide kommen per Post oder in die FinanzOnline-Databox, und nach Passwörtern, Kartendaten oder Kontoinformationen fragt die Finanzverwaltung nie.
  • Das BAZG (Schweiz) schickt nie Zahlungsaufforderungen per E-Mail oder SMS und ruft nie vorher an. Bekannte Fake-Absender sind etwa [email protected] und [email protected].

Am sichersten ist Schritt 1 oben: Öffne die Seite oder App des Paketdienstes selbst.

So meldest du einen Fake:

  • Deutschland: Fake-SMS im Namen von DHL als Screenshot mit der Absendernummer an [email protected]. Gefälschte Bescheide an die Zentrale Auskunft des Zolls, und denk über eine Anzeige bei der Polizei nach.
  • Österreich: an den Kundenservice der Post (+43 800 010 100). Die Post und das BMF verweisen außerdem auf die Watchlist Internet.
  • Schweiz: ans Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) oder per Weiterleitung an [email protected]. Bei finanziellem Schaden erstattest du Anzeige bei der Kantonspolizei.

Was, wenn ich nicht zahle oder das Paket zurückschicke?

Löst du ein Paket nicht aus, geht es in Deutschland nach den Fristen oben an den Absender zurück. Schickt DHL ein Paket zurück, etwa weil Abgaben offen sind oder der Absender Zolldaten nicht mitgeschickt hat, lässt sich das nicht mehr stoppen. Kümmerst du dich in Österreich nicht um ein Zollhindernis, geht das Paket zurück, wird vernichtet oder der Zollbehörde übergeben, ohne Kosten für dich. Erstattung und Einspruch:

  • Deutschland: Zu viel gezahlte Einfuhrabgaben forderst du mit Formular 0223 oder formlos beim Hauptzollamt aus dem Abgabenbescheid zurück, innerhalb von 3 Jahren und mit Bescheid und Rechnung. Die Servicepauschale gibt es nicht zurück. Hast du an der Kasse gezahlt, ist der Shop dein Ansprechpartner. Hast du an der Tür gezahlt, gehen Fragen und Widerspruch an das Zollamt auf dem Abgabenbescheid: Die Deutsche Post kann die Abgaben weder ändern noch erstatten.
  • Österreich: Für zurückgeschickte Pakete bis 150 € gibt es laut BMF seit 1. Juli 2026 keine automatische Erstattung der Einfuhrabgaben mehr. Bei schadhafter Ware entscheidet der Zoll im Einzelfall. Gegen einen falschen Bescheid erhebst du Beschwerde bei der Zollbehörde, die darauf steht.
  • Schweiz: Einsprache gegen die Zollabgaben ist innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Veranlagungsverfügung möglich, gegen falsch belastete MWST bis 5 Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Verfügung ausgestellt wurde. Bist du mit den Kosten der Post nicht einverstanden, hilft ihr Kundendienst International (+41 848 48 48 47).

Quellen